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Freitag, 2. September 2011

Mms Der Durchbruch

Die Regierung greift ein

Bis zum 2. Oktober 2008 haben nur zwei Regierungen Maßnahmen ergriffen. Zum einen hat ein großer MMS-Vertreiber in Kanada von der kanadischen Regierung eine Unterlassungsanordnung erhalten, und zum anderen hat die australische Regierung einen Vertreiber aufgefordert, eine Rückrufaktion für das von ihm verkaufte MMS zu starten. Bislang hat sich der australische Vertreiber geweigert, Folge zu leisten, und überlegt nun, was er tun kann. Unten lege ich ein paar Strategien dar, die in solchen Fällen weiterhelfen können.
Doch zu Ihrer Beruhigung sei gesagt, dass in den vergangenen Jahren, in denen viele hunderttausend Menschen das MMS genommen haben, niemand je gerichtlich für den Verkauf oder die Weitergabe des Mittels verurteilt worden ist. Natürlich kann es passieren, aber da es inzwischen viele tausend Erfolgsgeschichten gibt, ist es doch recht unwahrscheinlich.
Die einzigen wirklichen Gesetze, die überall gelten, sind die ungeschriebenen Gesetze des Schöpfers. Sie gelten für alles und jeden im Universum. Sie sind in jedem Lebewesen praktisch „inbegriffen“, mit Ausnahme, so scheint es, des Menschen. Der Mensch, der doch angeblich das intelligenteste Wesen der Schöpfung ist, erhielt den freien Willen und die freie Wahl.
Schauen Sie sich an, was er damit gemacht hat!
Eine kleine Gruppe der menschlichen Spezies hat ihren Willen allen anderen aufgezwängt und sie zu Sklaven gemacht. Diese „Überwacher“ haben es geschafft, so gut wie jeden zu der Überzeugung zu verleiten, ihre Worte seien „Gesetz“, und so schufen sie mehr und mehr dieser „Gesetze“. Einige dieser Parasiten schafften es sogar, einen Großteil der Menschheit glauben zu machen, sie seien von Gott (von wem sonst?) auserwählt („Könige“, „Königinnen“, „Kaiser“, „Bischöfe“ etc.).
Das gibt ihnen angeblich das „Recht“, sich zu nehmen, was Ihnen gehört, und im Namen Gottes „Recht“ zu sprechen (was sie, nach eigenem Gutdünken, darunter verstehen). Im Namen Gottes führen sie auch regelmäßig Kriege durch. Ja sie behaupten sogar, dass dies Gottes Wille sei!
Außerdem haben sie raffinierte Spiele wie Politik und vor allem die politische Wahl erfunden. Die Wahl gibt dem leichtgläubigen, arglosen Wähler den Eindruck, er habe teil an wichtigen Entscheidungen, die sein Leben und das der anderen beträfen.
Durch Wahlen verschaffen die „Überwacher“ sich eine „Legitimierung“, die all ihre nachfolgenden Handlungen rechtfertigt. Die vermeintlichen Regierungen und Behörden sind in Wahrheit nichts weiter als Privatunternehmen, die ganz versessen darauf sind, Sie in ihr Spiel einzubinden, und zwar mit so viel Geld, wie Sie nur aufbringen können. Ja, der Name des Spiels lässt sich in einem Wort zusammenfassen – Geld. Oder genauer – Ihr Geld.
Dafür ist ihnen jede Ausrede recht. Da sie aber so gut wie jeden erfolgreich programmiert haben, besteht der einfachste Weg zu ihrem Ziel in ihren erfundenen Fantasie-„Gesetzen“.
Das ist der wahre Grund dafür, dass all diese „Gesetze“ erschaffen wurden – Millionen von Gesetzen!
Nein, dies stammt nicht aus dem Märchenrepertoire eines paranoiden Verrückten. Willkommen in der Wirklichkeit! Ich habe das alles keineswegs erfunden. Dafür habe ich zahllose Beweise. Hier das beste Zitat, das ich bislang zu diesem Thema gefunden habe (http://www.buildfreedom.com/, 10.04.2004):
„Das heutige Zitat zum Thema Freiheit: ‚Macht hat immer schon die niedersten Elemente der menschlichen Spezies angezogen. Seit Anbeginn der Geschichte wird der Mensch nun schon von Abschaum schikaniert. Diejenigen, die ihre Mitmenschen herumkommandieren, Befehle in alle Richtungen brüllen und selbst noch dem Gras auf der Wiese vorschreiben wollen, in welche Richtung es sich vom Winde biegen lassen soll, sind die verdorbensten aller Prostituierten. Sie lassen sich zu jeder unwürdigen Tat und jeder Niederträchtigkeit verleiten und tun alles, um Macht zu erlangen. […] Jede Regierung ist ein Hurenparlament. Schade nur, dass die Huren in einer Demokratie wir selbst sind.’“ – P.J. O’Rourke
Bevor ich fortfahre, sei darauf hingewiesen, dass es den meisten Lesern schwerfallen dürfte, sich mit dem Kern meiner Aussagen anzufreunden. Ich empfehle Ihnen daher, die folgenden Artikel zu lesen und sich gründlich damit auseinanderzusetzen.
Besuchen Sie http://www.buildfreedom.com/, die vielleicht umfangreichste Internetsite zum Thema Freiheit, und setzen Sie sich eingehend mit den folgenden Artikeln auseinander: „The Anatomy of Slavespeak“, „The Constitution of No Authority“ und „The Nature of Government“, möglichst in dieser Reihenfolge. (Wenn Sie sich die Site aufmerksam anschauen, stoßen Sie sicherlich noch auf andere interessante Artikel.)
In stark komprimierter Form werden Sie aus den Artikeln Folgendes erfahren: Es gibt keine „Regierung“, es gibt keine „Behörden“, es gibt keine „Demokratie“, „Republik“ oder „Monarchie“, und es gibt keine „Könige“, „Königinnen“ und „Kaiser“, keine „Premierminister“, „Länder“, „Staaten“, „Verwaltungsgebiete“ etc.
Und vor allem gibt es kein Gesetz außer dem Gesetz Gottes.
Stattdessen gibt es eine Handvoll Verbrecher (Terrokraten oder auch Territorialgangster), die gemeinsame Sache machen und vorgeben, ja vielleicht sogar glauben, sie seien etwas „Besonderes“ und hätten das Recht, das zu tun, was sie ihren Mitmenschen antun.
In Wahrheit sind sie (ob es ihnen nun bewusst ist oder nicht) lediglich Blender, Schwindler, Lügner, Betrüger, Hochstapler, Tyrannen, Räuber und Mörder!
Es wird höchste Zeit zu erkennen, dass niemand von uns je ein Mitspracherecht hatte, wenn es um eine Entscheidung der „Regierung“, um einen Gesetzentwurf oder etwas anderes ging. Wir alle sind Sklaven und werden Sklaven bleiben, bis wir uns dazu entschließen, uns zu befreien.
„Der Mensch ist frei, sobald er sich dazu entschließt.“ – Voltaire (1694-1778)
Bedenken Sie aber, dass Freiheit nicht durch bloßes Zuschauen erlangt wird.
Nun zurück zu unserem Geldspiel. Neben den zahlreichen „Steuern“ gibt es noch eine andere überaus einträgliche Methode, um an große Summen zu gelangen: Geldbußen. Auch hierfür ist jedes Mittel recht. Das Verrückte daran ist, dass nicht einmal die erfundenen „Gesetze“ der Überwacher auch nur die geringste Grundlage für derartige „Bußgelder“ bieten. Somit besteht auf Bußgelder kein Anspruch, sie sind lediglich eine Forderung nach Geld – und diese wird in der Rechtsliteratur durchweg als Erpressung und Betrug definiert. Diese aus der Luft gegriffenen Forderungen werden Ihnen in den Briefkasten geworfen. (Ihr Briefkasten ist quasi die Erweiterung des für Sie zuständigen Gerichts. Wir alle besitzen ein solches „Gericht“; also sollten wir es auch nutzen!)
Bedenken Sie: Das bürgerliche Recht besagt, dass es bei einem „Verbrechen“ zum einen immer ein Opfer, eine geschädigte Partei geben muss. Und zum anderen braucht man Zeugen. Nehmen wir, um ein Beispiel zu haben, einmal an, dass Sie einen „Strafzettel wegen Falschparkens“ bekommen haben. Wer aber war das „Opfer“ Ihres „Parkvergehens“? Wer ist die „geschädigte Partei“? Inwiefern wurde die “geschädigte Partei” geschädigt? Und wo sind die Zeugen? Nur ein lebender, atmender Mensch aus Fleisch und Blut kann geschädigt werden; „Behörden“, „Regierungen“, „Länder“ etc. aber sind abstrakte, fiktive, künstlich erschaffene, nicht existente Institutionen. Sie existieren nur in der menschlichen Vorstellungskraft – und im „Gesetz“. Daher können sie nicht „geschädigt“ werden, Punkt.
Fazit: Hier ist kein Verbrechen begangen worden. Der Vorfall, auf dem das Bußgeld beruht, ist ein Nicht-Vorfall!
Mit der Zahlungsaufforderung in Ihrem Briefkasten will man Ihr Einverständnis erlangen, quasi einen Vertrag mit Ihnen schließen. Aber der Vertrag, den man Ihnen anbietet, nützt nur der einen Seite etwas. Man will Ihr Geld und bietet Ihnen im Gegenzug nichts (höchstens weitere Geldstrafen). Es steht Ihnen frei, ob Sie mit dem Anbieter tatsächlich Geschäfte zu solchen Konditionen abschließen wollen.
Indem Sie solche unerwünschten, nicht angeforderten Angebote (in Briefform) – ohne sie zu öffnen – an den Absender zurückgehen lassen, machen Sie von Ihrem unveräußerlichen, gottgegebenen Recht Gebrauch, keinen Vertrag abzuschließen. Im internationalen Recht ist dies ein höflicher, aber bestimmter Weg zu sagen: „Nein danke, ich habe kein Interesse an dem von Ihnen angebotenen Vertrag. Ich möchte keine Geschäfte mit Ihnen tätigen.“
Anders ausgedrückt: Der Absender setzt in seinem „Gericht“ (ihrem Büro) einen „Antrag“ auf und schickt diesen an die Erweiterung des für Sie zuständigen Gerichts in Form Ihres Briefkastens. (Ein Antrag ist in diesem Fall das Ersuchen um eine gerichtliche Verfügung.) Wenn Sie nun den Brief an den Absender zurückschicken, teilen Sie ihm damit mit: Antrag abgelehnt.
Doch damit nicht genug. Sie schicken lediglich Post zurück, die überhaupt gar nicht an Sie gerichtet ist. Schauen Sie genauer hin: Der Name im Adressfeld ist nicht Ihr Name. Denn der Name ist in Großbuchstaben geschrieben und somit nicht Ihr Name, sondern sozusagen Ihre Handelsmarke; er erfüllt eine Strohmannfunktion und ist eine künstliche, „juristische“ Erfindung, von der „Regierung“ für Sie persönlich erschaffen, weil ein lebender, atmender Mensch nicht ihrem (ebenfalls rein fiktiven) „Recht“ untersteht. Diesem fiktiven „Recht“ unterliegen nur fiktive Gebilde.
Doch dieser rein aus Großbuchstaben bestehende Name klingt genauso wie Ihr wahrer Name, und wenn Sie auf ihn hören und reagieren, dann sind Sie in die Falle gegangen. Damit nämlich haben Sie einem Vertrag zugestimmt. (Das zumindest geben die Überwacher vor, doch auch dies stimmt so nicht. Das aber ist wieder eine andere Geschichte. Mehr dazu erfahren Sie in dem Buch „Cracking the Code“, dritte Auflage.)
Zurück zum Thema. Zusätzlich zu dem gerade Geschilderten sollten Sie Folgendes wissen: In all diesen erfundenen „Forderungen“ werden Sie aufgefordert, innerhalb einer „gesetzlichen Frist“ von zwei Wochen zu reagieren, sofern Sie Einspruch erheben wollen. Wenn Sie dies nicht tun und das Schreiben ignorieren, dann geht man davon aus, dass Sie es erhalten haben und sich einverstanden erklären. Anders jedoch, wenn der Brief ungeöffnet zurückgeht.
Bevor die erfundene Forderung Ihnen nämlich nicht zugestellt worden ist, passiert gar nichts. Sie sind gesetzlich übrigens nicht verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen.
Ein „Gerichtszusteller“ (sofern die Überwacher hartnäckig sind) hat nur unter bestimmten Voraussetzungen Erfolg. Wenn jemand persönlich an Sie herantritt, sollten Sie nicht auf Ihren Namen reagieren. Lassen Sie sich auf kein Gespräch ein; das nämlich kann so ausgelegt werden, als hätten Sie auf Ihren Namen oder andere Angaben reagiert. Sprechen Sie mit dem Gerichtszusteller keinesfalls über Themen oder Einzelheiten, die er zur Sprache bringt. Damit nämlich würden Sie die Autorität der Überwacher anerkennen und sich ihr unterstellen.
Hier der Ablauf im Einzelnen:
Sie erhalten einen Brief. Obwohl Sie ihn nicht öffnen, wissen Sie, was drinsteht. Öffnen Sie ihn auf keinen Fall! Markieren Sie im Kalender den Tag, an dem Sie ihn erhalten haben, rechnen Sie zehn Tage hinzu und markieren Sie auch dieses Datum als den Tag, an dem Sie den Brief mit dem Vermerk „Zurück an den Absender“ wieder zur Post geben, so dass die „Behörde“ ihn kurz vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist wieder auf dem Schreibtisch hat. Das ist ein wichtiger Teil unserer Strategie, denn es wird den Prozess hinauszögern und die Verantwortlichen frustrieren, und damit gewinnen Sie wertvolle Zeit. (Das hat auch einen psychologischen Effekt auf sie – ganz ähnlich dem, den man bei Ihnen erreichen will.)
Besorgen Sie sich einen dicken Filzstift, und streichen Sie damit Adresse und Strichcode auf dem Umschlag durch. Schreiben Sie dann „Zurück an den Absender“ auf den Umschlag. Das tun Sie für den Fall, dass man versucht, Ihnen dasselbe Schreiben noch einmal zuzustellen. (Die Verantwortlichen werden das Schreiben jetzt in einen neuen Umschlag stecken müssen. Das bedeutet mehr Arbeit für sie, und Bürokraten hassen zusätzliche Arbeit.) Sollten sie Ihnen das Schreiben erneut zustellen, wiederholen Sie das Ganze einfach.
Damit bleiben der „Behörde“ zwei Möglichkeiten: den Brief als Einschreiben zu senden oder einen Gerichtszusteller zu bemühen. Zum Thema Einschreiben reicht es zu wissen, dass Sie gesetzlich in keiner Weise verpflichtet sind, irgendetwas anzunehmen. (Ich persönlich halte es so, dass ich höchstens die Post annehme, auf der Name und Adresse des Absenders deutlich lesbar sind.)
Wenn Sie sich weigern, ein Einschreiben anzunehmen, schickt die Post es an den Absender zurück. (Diesem Umstand ging ich nach, und ein australischer Postbeamter mit zwanzigjähriger Berufserfahrung erzählte mir Folgendes: Ist auf dem Einschreiben kein Absender sichtbar, geht der Brief an die Hauptniederlassung der Post, wo er geöffnet wird, um herauszufinden, wer der Absender ist. Dies allerdings ist, wie ich aus Gesprächen mit anderen erfahren habe, nicht nur ordnungswidrig, sondern höchst illegal.)
Dann bleibt der „Behörde“ nur noch, Ihnen einen Gerichtszusteller zu schicken. Verhalten Sie sich in diesem Fall wie oben beschrieben, und damit hat sich die Sache.
PS: Fall Sie einen Brief, der eine Forderung enthielt, bereits geöffnet haben, verfassen Sie einfach eine kurze Notiz (keine handschriftliche!). Erklären Sie, dass das Schreiben, das Sie erhalten hätten, nicht an Sie gerichtet sei, und Sie nicht wüssten, worum es gehe. Da es nicht richtig sei, fremde Post zu behalten, würden Sie daher diesen Brief hiermit zurückschicken. Setzen Sie weder Ihren Namen noch eine Unterschrift, ein Datum oder sonst etwas auf diese Notiz!
Geben Sie die „Forderung“ mitsamt Ihrer Notiz in einen neuen Umschlag, und schreiben Sie den Namen des Absenders sowohl auf die Vorder- als auch auf die Rückseite. Auf diese Weise kann der Brief nur an einer Stelle landen (nämlich dort, wo er herkommt), und niemand wird je herausfinden, wer ihn abgeschickt hat. Kleben Sie keine Briefmarke auf den Umschlag – lassen Sie ruhig die „Behörde“ zahlen.
Wenn Sie ganz raffiniert vorgehen wollen, dann werfen Sie den Brief nicht in Ihrem, sondern in einem Nachbarort in den Postkasten. Und vergessen Sie nicht: Die oben beschriebene Methode kann und sollte nicht nur bei „Bußgeldforderungen“, sondern bei allen unerwünschten/ungesetzlichen Forderungen angewandt werden.